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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen René Täger, Täger IT & Gebäude Systeme, Zingelstr. 7, 25554 Wilster (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen und Lieferungen im Bereich IT-Infrastruktur, Netzwerktechnik, Sicherheitstechnik, Gebäudeautomation und elektrotechnische Installationen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie wurden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

Umfang, Art und Zeitpunkt der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart, umfassen die Leistungen insbesondere:

  • Beratung, Planung und Konzeption technischer Anlagen und IT-Lösungen
  • Lieferung, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme von Hard- und Software
  • Wartung, Überwachung, Support und Störungsbeseitigung
  • Schulung der Bedienpersonen und Dokumentation der Anlage

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Arbeitsmittel und Rahmenbedingungen rechtzeitig zur Verfügung. Änderungswünsche während der Projektlaufzeit sind schriftlich mitzuteilen und können sich auf Preis und Termin auswirken.

§ 5 Preise und Zahlung

Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Basis vereinbarter Stundensätze oder nach vereinbarten Pauschalpreisen. Angebots- und Auftragsbestätigungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. berechnet; die Geltung höherer Verzugszinsen bleibt vorbehalten.

§ 6 Liefer- und Leistungszeiten

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe des Herstellers oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern Fristen angemessen.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

Auf neue Geräte und Materialien wird die gesetzliche Gewährleistung gewährt. Für gebrauchte Geräte beträgt die Gewährleistung 12 Monate, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Datenverlust ist auf die vernünftige Wiederherstellbarkeit begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der Vertragsdurchführung. Über betriebsinterne Informationen des Auftraggebers wird vertraulich behandelt. Details zum Datenschutz entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.

§ 10 Vertragskündigung

Dauerschuldverhältnisse wie Wartungs- oder Supportverträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Itzehoe, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: Oktober 2026